Alte Grube Bornsdorf
Größe: ca 10ha
Hauptfischarten:
Karpfen, Schleien, Hechte, Zander, Barsche, und verschiedene Weißfischarten etc..
Ziegeleiteich Wittmannsdorf
Größe: ca 2,4 ha
Hauptfischarten:
Karpfen, Schleien, Karauschen, Hechte, Zander, Barsche, Aale, Wels und verschiedene Weißfischarten etc..
Boot verboten!
Stoßdorfer See
Größe: ca. 64,01 ha
Hauptfischarten:
Karpfen, Schleien, Karauschen, Hechte, Barsche, Aale, Wels und verschiedene Weißfischarten etc..
Naturschutzgebiete beachten (ausgeschildert und durch gelbe Bojen gekennzeichnet).
Desweiteren wird besonders aufdie Gewässerordnung (Grundsätze) geachtet! Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung der am Fischfang beteiligten Personen vermieden wird. Bei der Ausübung der Angelfischerei ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zu stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen einzuhalten (§ 17 Abs. 1 und 2 BbgFischO). Bei der Wahl des Angelplatzes hat der Zuerstgekommene das Vorrecht. Auf gekennzeichneten Behindertenangelplätzen haben Behinderte immer das Vorrecht, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintreffens. Angelstege des LAVB stehen allen berechtigten Anglern zur Nutzung zur Verfügung. Das Ausbringen von Bojen und anderen Kennzeichnungen in das Gewässer, um den in Anspruch genommenen Angelplatz abzugrenzen, ist nicht gestattet. Ein Angler kann maximal soviel Platz in Richtung Wasserfläche beanspruchen, wie er die von ihm gewählte Fangmontage selber werfen kann.
Freesdorfer Pfuhl
Größe: ca. 0,20 ha
Hauptfischarten:
Schleien, Hechte, Barsche, und verschiedene Weißfischarten
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